Wir haben unseren Sitz in Mönchengladbach und bieten daher Krankenfahrten in und um alle Stadtgebiete von Mönchengladbach an. Dazu gehören beispielsweise Krefeld, Viersen, Schwalmtal, Rheydt, Wegberg, Grevenbroich, Korschenbroich, Kleinenbroich, Willich, Kaarst, Büttgen, Neuss, Meerbusch, Düsseldorf, Jüchen, Erkelenz und andere. Selbstverständlich sind nach vorheriger Absprache mit uns Reisen in ganz Deutschland und bei Bedarf auch ins Ausland möglich.
Eine Krankenbeförderung ist vorgeschrieben, wenn ein Reisender während der Reise eine fachärztliche Versorgung oder eine besondere Ausstattung in einem sogenannten Krankentransportwagen (KTW) benötigt oder aufgrund seines Zustandes zu erwarten ist.
Ärztliche Verordnungen sind die Grundlage für den Transport von Patienten.
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Krankenreise. Als Partner aller gesetzlichen Krankenkassen können wir Ihre Reise ohne Vorkasse direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Ambulante Behandlungsverordnung:
Im Jahr 2019 berichtete das Gesundheitsministerium des Commonwealth: „Für Menschen mit Pflegestufe 3 und Menschen mit Behinderungen wird es immer einfacher, ein Taxi zur ambulanten Behandlung zu nehmen. Sie gelten als für ärztliche Verschreibungen zugelassen.“
Ab Januar 2019 ist für Krankenreisen folgender Gruppen keine vorherige Genehmigung durch die Kasse erforderlich:
Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, können Sie ohne vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse medizinisch reisen – eine Verordnung ist jedoch immer erforderlich.
Selbstverständlich können Sie sich von einer Begleitperson zum Termin begleiten lassen. Auch hier können mehrere Personen anwesend sein, dies bedarf aber aufgrund der Kapazitätsgrenzen des Fahrzeugs ebenfalls einer vorherigen Zustimmung.
Die Reisekosten für Patienten ohne entsprechende Verordnung sind abhängig vom jeweiligen Transport (sitzend/im Rollstuhl/auf der Trage/liegend). Für nähere Informationen dazu oder wenn Sie den Preis Ihrer persönlichen Anreise berechnen möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Da viele unserer Kunden neu in das Thema Krankentransport einsteigen, finden Sie hier eine kurze Liste der zu unternehmenden Schritte.
- Zur Inanspruchnahme einer Krankenfahrt benötigen Sie von Ihrem Arzt eine sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung (Genauere Informationen dazu finden Sie weiter oben)
- Wurde Ihnen eine Verordnung ausgestellt, treten Sie gerne telefonisch mit uns in Kontakt
- Während des Telefonats werden wir gemeinsam schauen, ob die Voraussetzungen zur Übernahme von Fahrtkosten durch Ihre Krankenkasse bereits gegeben sind oder wir uns eine Genehmigung einholen müssen. In den meisten Fällen sind die Voraussetzungen zur Übernahme der Fahrtkosten bereits erfüllt.
- Anschließend freuen sich unsere Mitarbeiter über Ihren Auftrag – Zusammen klären wir alle Rahmenbedingungen: Wann, wo, wie, was.
- Einer unserer FahrerInnen wird Sie am Tag der Beförderung pünktlich zuhause abholen und sicher zu Ihrem Termin fahren
- Sie übergeben unserem Fahrer / unserer Fahrerin die Verordnung (Entweder schon bei der Hinfahrt oder gegebenenfalls erst bei der Rückfahrt)
- Je nach Länge des Termins und unseren Kapazitäten können wir nach Rücksprache mit Ihrem Arzt vor Ort warten und Sie direkt wieder nach Hause befördern. Sollte dies nicht möglich sein, holen wir Sie nach einem kurzen Anruf in unserer Zentrale wieder beim Arzt ab.
Selbstverständlich können Sie Ihr Gepäck auf der Krankenfahrt mitnehmen. Die Gepäckkapazität ist jedoch begrenzt, da unsere Fahrzeuge speziell für verschiedene Transportmittel angepasst wurden. Teilen Sie uns bei der Buchung Ihrer Reise einfach mit, was Sie mitbringen möchten.